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Strafrecht, StrafverteidigungÜber 9 Jahre staatsanwaltlicher Tätigkeit im Justizdienst des Landes Rheinland Pfalz bei den Staatsanwaltschaften Zweibrücken, Mainz und Bad Kreuznach, zuletzt in der Schwerpunktabteilung für Wein- und Lebensmittelstrafsachen, bilden die Basis für meine seit 1990 ausgeübte Tätigkeit als Strafverteidiger, aber auch als Berater für Mandanten, die sich einem Ermittlungs- oder Strafverfahren ausgesetzt sehen und sowohl fachlich als auch psychisch und emotional der Unterstützung und Hilfe bedürfen. Neben der Vertretung in „alltäglichen” Strafsachen wie Verkehrs- oder sogenannten „Bagatelldelikten” liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit im Bereich von Insolvenz-, Wirtschafts- und Vermögensdelikten. Oberstes Gebot ist hier die Vermeidung von Publizität, die zwangsläufig z.B. mit der Durchführung einer Hauptverhandlung oder auch ermittlungstaktischen Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen verbunden ist. Die Vermeidung unnötiger Konflikte mit Staatsanwaltschaft und Gericht hilft häufig, einvernehmliche Verfahrensbeendigungen zu erreichen, die die Gefahr gesellschaftlicher und sozialer Stigmatisierung des Mandanten in der Öffentlichkeit ausschließen. Im Einzelfall notwendige Konfliktverteidigungen werden damit auf ein Mindestmaß reduziert und bilden die „ultima ratio”. Auch die strafrechtliche Beratung im Vorfeld drohender Insolvenzen hilft in vielen Fällen, unangenehme und unnötige strafrechtliche Konsequenzen von vorneherein zu vermeiden. Wenn Sie Opfer einer Straftat, z.B. einer Körperverletzung oder eines Mißbrauchs geworden sind, vertrete ich Sie als Nebenkläger/Nebenklägerin oder als Zeugenbeistand. (Die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht durch die Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht in Koblenz gemäß §§ 2,4,5 lit. f,6,13 Fachanwaltsordnung ist am 8. April 2002 erfolgt.) |
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Copyright © Rechtsanwalt Gottfried Hickel, Mainz, Fachanwalt für Strafrecht |