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DisziplinarrechtDisziplinarische Vorermittlungsverfahren oder förmliche Disziplinarverfahren haben es in sich. Die damit verbundenen finanziellen, familiären und psychischen Belastungen sind erheblich, das Ergebnis häufig existenzbedrohend oder sogar -zerstörend. Die anwaltliche Beratung und Vertretung muß sich daher darauf konzentrieren, solange wie möglich an der Erhaltung oder Wiederherstellung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten zu arbeiten, darf allerdings auch den offen und, wenn nötig, offensiv ausgetragenen Interessenkonflikt vor den Verwaltungsgerichten nicht scheuen. Verwandtschaften zwischen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahrensordnungen helfen, die „Links” zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht im Interesse des Mandanten zu nutzen. |
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